Videoüberwachung
Raumüberwachung - z.B. Spielhallen
Zum Schutz von Betreibern und Kunden haben öffentliche Spielstätten seit April 2000 Video-Überwachungspflicht. Die Anforderungen an ein Video-Überwachungssystem sind hoch: Leistungsfähige, flächendeckende Überwachung des Objekts, mit geringem baulichen Aufwand, zu einem vernünftigen Preis. Überfallsmomente müssen klar dokumentiert und eine möglichst genaue Tätererkennung gewährleistet werden.
Durch digitale Fernübertragung ist die Fernüberwachung über alle bestehenden Netze (ISDN, analoge Telefonleitung) einfach zu realisieren.
Grundsätzlich hat der Betreiber die Möglichkeit, die Video-Fernüberwachung seiner Spielstätten weltweit durchzuführen. Die Kompatibilität zum internationalen H.320-Übertragungsstandard erlaubt sogar die Einwahl über ein handelsübliches Bildtelefon.
Objektsicherung - z.B. Museen
Museums- und Ausstellungsbereiche erfordern höchsten Sicherheitsstandard. Digitale Systeme gewährleisten die notwendige Übersicht. 24-Stunden-Objektsicherung mit umfangreichen Sicherungsfunktionen und höchster Bildqualität.Verknüpfungen zur Einbruchmeldeanlage und zur Video-Überwachung werden über entsprechende Kontakteingänge realisiert. Der integrierte, digitale Ringspeicher, zeichnet die aktuellen Videobilder auf.
Überwachung im Handel, Tankstellen, Geldinstitute u.a.
Ladendiebstähle und Unterschlagungen: Ein heißes Thema, vor allem im Einzelhandel. Durch intelligente Schnittstellen können moderne Kassensysteme an digitale Videosysteme angebunden werden. Dadurch werden entsprechende Daten mit im Videobild gespeichert und können somit zur Auswertung und Täterverfolgung, z. B. in Kaufhäusern, Tankstellen u.ä., mit herangezogen werden. Es kommen immer mehr digitale Videoüberwachungs-systeme (UVV-Kassen zugelassen) auch in Geld- und Kreditinstituten zu Einsatz.
[ Zurück ]